Beginn der Verjährungsfrist nach baselstädtischem Steuergesetz
- Thanusiya Wimalanathan
- 28. Jan. 2008
- 1 Min. Lesezeit
Nach dem Steuergesetz des Kantons Basel beginnt die fünfjährige Verjährungsfrist mit dem Inkrafttreten des neun Rechts am 1. Januar 2001 zu laufen, ohne dass die zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufene Zeitspanne zu berücksichtigen ist.