Begründung für Einsprache gegen Ermessenstaxation ausreichend ohne Steuererklärung
- Michal Sosnecki
- 29. Apr. 2009
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Eine Einsprache gegen eine Ermessenstaxation ist zu begründen. Hierfür ist jedoch nicht in jedem Fall eine ausgefüllte Steuererklärung nachzureichen; vorliegend reichte eine Begründung, wonach eine AG statt eines ermessensweise festgesetzten Reingewinns von 100'000 Franken tatsächlich einen Verlust von 45'000 Franken erzielt hatte, aus.