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AutorenbildMichal Sosnecki

Begründung für Einsprache gegen Ermessenstaxation ausreichend ohne Steuererklärung

Eine Einsprache gegen eine Ermessenstaxation ist zu begründen. Hierfür ist jedoch nicht in jedem Fall eine ausgefüllte Steuererklärung nachzureichen; vorliegend reichte eine Begründung, wonach eine AG statt eines ermessensweise festgesetzten Reingewinns von 100'000 Franken tatsächlich einen Verlust von 45'000 Franken erzielt hatte, aus.



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