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Begründungspflicht auch für Laienbeschwerden

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Auch bei einer Laienbeschwerde kann verlangt werden, dass der Beschwerdeführer die Beschwerde wenigstens kurz begründet, so dass klar wird, inwieweit er mit dem angefochtenen Entscheid nicht einverstanden ist bzw. dessen Aufhebung oder eine Neubeurteilung verlangt (Antrag) und weshalb (Begründung).



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