Auch bei einer Laienbeschwerde kann verlangt werden, dass der Beschwerdeführer die Beschwerde wenigstens kurz begründet, so dass klar wird, inwieweit er mit dem angefochtenen Entscheid nicht einverstanden ist bzw. dessen Aufhebung oder eine Neubeurteilung verlangt (Antrag) und weshalb (Begründung).
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page