top of page

Begründungspflicht für Beschwerden

10. Nov. 2008
1 Min. Lesezeit

Der Beschwerdeführer hat in seiner Rechtsschrift dazulegen, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt; ansonsten auf die Beschwerde nicht eingetreten wird.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page