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Begründungspflicht für Beschwerden

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 10. Nov. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Der Beschwerdeführer hat in seiner Rechtsschrift dazulegen, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt; ansonsten auf die Beschwerde nicht eingetreten wird.



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