Begründungspflicht für Beschwerden ans Bundesgericht
- Michal Sosnecki
- 9. Jan. 2009
- 1 Min. Lesezeit
Eine Beschwerde ans Bundesgericht muss eine Begründung enthalten. Hierzu muss sich der Beschwerdeführer mit den Motiven des angefochtenen Entscheids auseinandersetzen und präzise umschreiben, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt.