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Begründungspflicht für Beschwerden ans Bundesgericht

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 9. Jan. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Eine Beschwerde ans Bundesgericht muss eine Begründung enthalten. Hierzu muss sich der Beschwerdeführer mit den Motiven des angefochtenen Entscheids auseinandersetzen und präzise umschreiben, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt.



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