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Begrenzung der Besteuerung bei gewerbsmäßigem Liegenschaftshandel

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 17. Okt. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Feb.

Die Rechtsprechung zum gewerbsmässigen Liegenschaftshandel, wonach der durch Wertzuwachs erzielte Gewinn eines Liegenschaftshändlers nur insoweit mit der Einkommenssteuer erfasst werden darf, als dieser Wertzuwachs in den Zeitraum nach dem Zeitpunkt der Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit fällt, ist nur für Einkünfte nach Art. 18 Abs. 1 DBG massgebend. Diese Rechtsprechung gilt nicht für ausserordentliche Kapitalgewinne nach Art. 18 Abs. 2 DBG.



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