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Berücksichtigung nachgereichter Beilagen trotz fehlender Referenz

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 7. Nov. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 7. Feb.

Das Verwaltungsgericht muss nachgereichte Beilagen und eine nachgereichte Vollmacht auch dann berücksichtigen, wenn der Beschwerdeführer weder auf die Geschäftsnummer des bereits hängigen Verfahrens noch auf die Verfügung des Verwaltungsgerichts betreffend Nachfristansetzung Bezug genommen hat.



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