Beschränkung des Verfahrensgegenstands bei Erbschaftssteuer
- Michal Sosnecki
- 30. März 2009
- 1 Min. Lesezeit
Wird ein Entscheid betreffend eine kommunale Erbschaftssteuer angefochten, so können Fragen bezüglich einer allfälligen kantonalen Erbschaftssteuer in diesem Verfahren nicht auch aufgeworfen werden.