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Beschränkung des Verfahrensgegenstands bei Erbschaftssteuer

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 30. März 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Wird ein Entscheid betreffend eine kommunale Erbschaftssteuer angefochten, so können Fragen bezüglich einer allfälligen kantonalen Erbschaftssteuer in diesem Verfahren nicht auch aufgeworfen werden.



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