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Beschwerde nur gültig mit fristgerechter Begründung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 21. Okt. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Beschwerde ist nur gültig eingereicht, wenn auch die Begründung innert 30 Tagen seit Zustellung des angefochtenen Entscheides beim Gericht eintrifft



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