top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Beschwerdeführer muss auch als Laie Vorinstanz-Erwägungen darlegen

Auch wenn es sich beim Beschwerdeführer um einen Laien handelt, so hat er zu den Erwägungen der Vorinstanz (aus Laiensicht) Stellung nehmen und auf die seines Erachtens problematischen Punkte hinzuweisen, so dass ersichtlich wird, was der Beschwerdeführer genau beanstandet.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page