Auch wenn es sich beim Beschwerdeführer um einen Laien handelt, so hat er zu den Erwägungen der Vorinstanz (aus Laiensicht) Stellung nehmen und auf die seines Erachtens problematischen Punkte hinzuweisen, so dass ersichtlich wird, was der Beschwerdeführer genau beanstandet.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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