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Bestätigter Einspracheeingang bindet Steuerverwaltung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 12. Nov. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Bestätigt die Steuerverwaltung den Eingang einer Einsprache gegen die Ermessensveranlagung, kann sie sich später nicht darauf berufen, ebendiese Unterlagen nicht erhalten zu haben.



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