Bestätigter Einspracheeingang bindet Steuerverwaltung
- Michal Sosnecki
- 12. Nov. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Bestätigt die Steuerverwaltung den Eingang einer Einsprache gegen die Ermessensveranlagung, kann sie sich später nicht darauf berufen, ebendiese Unterlagen nicht erhalten zu haben.