top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Bestätigter Einspracheeingang bindet Steuerverwaltung

Bestätigt die Steuerverwaltung den Eingang einer Einsprache gegen die Ermessensveranlagung, kann sie sich später nicht darauf berufen, ebendiese Unterlagen nicht erhalten zu haben.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page