top of page

Besteuerung ausserordentlicher Einkünfte in der Bemessungslücke

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 8. Nov. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Art. 218 Abs. 2 DBG bestimmt, dass ausserordentliche Einkünfte in der Bemessungslücke für das Steuerjahr, in dem sie zugeflossen sind, einer vollen Jahressteuer unterliegen zum Satz, der sich für diese Einkünfte allein ergibt.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page