Besteuerung ausserordentlicher Einkünfte in der Bemessungslücke
- Michal Sosnecki
- 8. Nov. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Art. 218 Abs. 2 DBG bestimmt, dass ausserordentliche Einkünfte in der Bemessungslücke für das Steuerjahr, in dem sie zugeflossen sind, einer vollen Jahressteuer unterliegen zum Satz, der sich für diese Einkünfte allein ergibt.