Besteuerung selbständiger Erwerbstätigkeit am Geschäftsort
- Michal Sosnecki
- 4. März 2009
- 1 Min. Lesezeit
Das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, das in einer Geschäftsniederlassung mit ständigen Einrichtungen erzielt wird, ist am Geschäftsort zu versteuern und nicht am Ort des Wohnsitzes.