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Besteuerung selbständiger Erwerbstätigkeit am Geschäftsort

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 4. März 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, das in einer Geschäftsniederlassung mit ständigen Einrichtungen erzielt wird, ist am Geschäftsort zu versteuern und nicht am Ort des Wohnsitzes.



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