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Besteuerung variabler Gehaltsanteile bei Hauptaktionären

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 16. Juni 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Beim Aktionär mit beherrschender Stellung ist für die Besteuerung des variablen Gehaltsanteils auf das Geschäftsjahr der erbrachten Arbeitsleistung abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt der (unternehmerisch nicht gerechtfertigten) späteren Auszahlung.



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