Besteuerung variabler Gehaltsanteile bei Hauptaktionären
- Thanusiya Wimalanathan
- 16. Juni 2004
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Beim Aktionär mit beherrschender Stellung ist für die Besteuerung des variablen Gehaltsanteils auf das Geschäftsjahr der erbrachten Arbeitsleistung abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt der (unternehmerisch nicht gerechtfertigten) späteren Auszahlung.