Gewinne aus dem Betrieb von Flugzeugen im internationalen Verkehr sind ausschliesslich im Ansässigkeitsstaat steuerbar. Es ist keine Betriebsstättenausscheidung vorzunehmen. Dies gilt sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Gewinn- und Kapitalsteuer auf Kantons- und Gemeindeebene.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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