top of page

Besteuerung von nachträglich zugesprochener Rente

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 17. Juni 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Eine nachträglich für mehrere Jahre gesprochene Rente wird im Zeitpunkt der Zusprechung realisiert und mit dem Rentensatz besteuert. Die Rente kann – selbst  wenn die früheren Perioden noch nicht rechtskräftig veranlagt sind – nicht in den Vorjahren erfasst werden.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page