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Beteiligungsabzug nur bei kumulativ erfüllten Kriterien

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 22. Feb. 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Damit der Beteiligungsabzug auf Kapitalgewinnen geltend gemacht werden kann, müssen die beiden Tatbestandselemente  (Veräusserungsquote von mindestens 10 Prozent und eine Haltedauer von mindestens einem Jahr) für die gesamte Veräusserungsquote kumulativ erfüllt sein.



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