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Beweislast bei Umzug eines Selbständigerwerbenden

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 1. März 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Umzug eines selbständig Erwerbenden: Es obliegt nicht dem Kanton des anerkannten neuen Hauptsteuerdomizils, den Umfang der unbeschränkten Steuerpflicht darzutun und den Nachweis zu erbringen, dass sich auch die Geschäftsniederlassung in diesem Kanton befindet.



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