Liegenschaftsveräusserung/Dreieckstheorie: Das offensichtliche Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bzw. die Gewinnvorwegnahme beim Liegenschaftsverkauf zu beweisen obliegt der Steuerverwaltung, denn es geht dabei um eine steuerbegründende Tatsache. Dass eine Liegenschaft unter den Erstellungskosten und insofern mit Verlust verkauft wird, kommt nicht selten vor und bildet keinen Beweis dafür, dass der Marktpreis unterschritten wurde. Soweit die Steuerverwaltung die Dreieckstheorie anwendet, muss sie aufzeigen, wann und unter welchen Annahmen sie dies tut; und sie hat dieTatsachen festzulegen, aufgrund deren die Voraussetzungen der Dreieckstheorie erfüllt sind.
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Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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