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Beweislast für fristgerechte Eingabe

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 9. Apr. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Die Beweislast für die Rechtzeitigkeit einer Parteihandlung im Verfahren trifft grundsätzlich jene Partei, welche diese Handlung vorzunehmen hat; dies gilt insbesondere für die Frage, ob eine Eingabe noch innert Frist bei der Post aufgegeben worden ist.



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