top of page

Beweispflicht für Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen bei Einmalprämien

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 23. Feb. 2005
  • 1 Min. Lesezeit

Für steuermindernde Tatsachen und damit auch für die Abzugsfähigkeit von geltend gemachten Schuldzinsen zur Finanzierung einer Einmalprämien ist die steuerpflichtige Person beweispflichtig.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page