Beweispflicht für Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen bei Einmalprämien
- Michal Sosnecki
- 23. Feb. 2005
- 1 Min. Lesezeit
Für steuermindernde Tatsachen und damit auch für die Abzugsfähigkeit von geltend gemachten Schuldzinsen zur Finanzierung einer Einmalprämien ist die steuerpflichtige Person beweispflichtig.