Ermessenseinschätzung: Die ordnungsgemässe Führung eines Kassabuches bestimmt mithin den Beweiswert, der dem Kassabuch objektiv zukommen soll. Werden die für eine ordnungsgemässe Einschätzung des Einkommens notwendigen Aufzeichnungen nicht geführt, kann einem Kassabuch keine Beweiseignung zukommen.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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