Vermietete und verpachtete Grundstücke werden in der Regel zum Ertragswert bewertet. Wird das Grundstück an eine nahestehende Person verpachtet und stimmt infolgedessen der Ertragswert nicht mit dem Verkehrswert überein, kann das Grundstück zum Realwert bewertet werden.
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Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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