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Bewertung verpachteter Grundstücke an Nahestehende zum Realwert möglich

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Vermietete und verpachtete Grundstücke werden in der Regel zum Ertragswert bewertet. Wird das Grundstück an eine nahestehende Person verpachtet und stimmt infolgedessen der Ertragswert nicht mit dem Verkehrswert überein, kann das Grundstück zum Realwert bewertet werden.



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