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AutorenbildMichal Sosnecki

Bilanzierung als Hinweis auf Geschäftsvermögen, aber kein alleiniges Kriterium

Unterscheidung Geschäfts- und Privatvermögen: Die Aufnahme eines Vermögensobjekts in die Buchhaltung kann allein nicht massgebendes Kriterium sein; erfolgt die Aufnahme in die Bilanz, kann dies aber ein wichtiger Hinweis sein, wenn das Objekt nicht ausdrücklich als privat bezeichnet und entsprechend verbucht wird. Die Aufgabe einer selbständigen - unter Beibehaltung der unselbständigen - Tätigkeit stellt keinen Zwischenveranlagungsgrund dar; ein solcher resultiert aus der Aufgabe einer konkurrierenden Erwerbstätigkeit in der Regel nicht.



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