top of page

Bilanzkorrekturen nur vor Steuererklärung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 21. Mai 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Nachträgliche Korrekturen einer Bilanz sind nur bis zur Einreichung der Steuererklärung zulässig, es sei denn, die Bilanz sei nicht handelsrechtskonform.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page