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Bindung der Vorinstanz an Rückweisungsentscheid

  • 4. Aug. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Wird eine Streitsache vom Bundesgericht an die Vorinstanz zurückgewiesen, so sind die diesbezüglichen Erwägungen für die Vorinstanz massgeblich und müssen nicht mehr überprüft werden.



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