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Bindungswirkung eines unterzeichneten Rulings trotz fehlender Zuständigkeit

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Wenn die ESTV vorbehaltlos ein Ruling unterzeichnet, obwohl diese in Bezug auf die direkte Bundessteuer keine Befugnis zur verbindlichen Feststellung bezüglich der steuerlichen Behandlung geplanter Sachverhalte im Sinne eines Rulings hat, kann die Bindungswirkung des "Rulings" später nicht mit der fehlenden Zuständigkeit verneint werden.



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