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Bonuszahlung: Entscheidender Zeitpunkt für Anerkennung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 17. Okt. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Feb.

Indem der Arbeitgeber eine arbeitsrechtlich geschuldete Bonuszahlung in den Lohnausweis für das entsprechende Kalenderjahr integriert, dokumentiert er seinen Willen, dass der entsprechende Anspruch per Ende Geschäftsjahr zu anerkennen ist. Dass der formelle Beschluss durch den Verwaltungsrat erst im darauf folgenden Kalenderjahr erfolgt, ist daher nicht entscheidend.



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