Buchwert Liegenschaft: Der steuerlich massgebende Buchwert einer verkauften Liegenschaft bestimmt sich nicht zwingend gemäss Handelsbilanz, soweit dieser durch eine erfolgsneutrale Aufwertung der Liegenschaft zustande gekommen ist. Die Bemessungsgrundlage für die resultierende Gewinnsteuer und für die kommunale Grundstücksteuer braucht nicht übereinzustimmen.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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