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AutorenbildMichal Sosnecki

Bundesgericht: Kantonales Recht muss in Beschwerde begründet gerügt werden

Ist der Beschwerdeführer der Ansicht, kantonales Recht sei verletzt worden, so muss er diese Rüge in der Beschwerde vorbringen und begründen, ansonsten tritt das Bundesgericht nicht darauf ein.



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