Bundesgericht: Kantonales Recht muss in Beschwerde begründet gerügt werden
- Michal Sosnecki
- 6. Jan. 2009
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Ist der Beschwerdeführer der Ansicht, kantonales Recht sei verletzt worden, so muss er diese Rüge in der Beschwerde vorbringen und begründen, ansonsten tritt das Bundesgericht nicht darauf ein.