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Bundesgericht: Kantonales Recht muss in Beschwerde begründet gerügt werden

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 6. Jan. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Ist der Beschwerdeführer der Ansicht, kantonales Recht sei verletzt worden, so muss er diese Rüge in der Beschwerde vorbringen und begründen, ansonsten tritt das Bundesgericht nicht darauf ein.



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