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Bundesrechtliche Regelung der Einsprachefristen abschließend

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Das DBG regelt die Fristen bei der Einsprache abschliessend. Dem Bundesrecht entgegenstehende kantonale Fristen, insb. bezogen auf die Fristaussetzung, sind nicht zulässig.



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