Busse bei verspäteter Steuererklärung ohne glaubhafte Entschuldigung
- Michal Sosnecki
- 1. Juli 2003
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Wer die Steuererklärung trotz Mahnung nicht einreicht, muss glaubhaft darlegen können, warum ihn kein Verschulden trifft. Andernfalls ist das Aussprechen einer Busse gerechtfertigt (Verwaltungsgerichtsbeschwerde nach Art. 73 StHG).