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Busse für Verfahrenspflichtverletzung gerechtfertigt

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 1. März 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Hat eine juristische Person während Jahren keine Steuererklärung eingereicht und auch eine mündliche Einvernahme verweigert, ist eine Busse wegen Verfahrenspflichtverletzung von CHF 5‘000.- nicht willkürlich.



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