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Cost-Plus-Methode bei verdeckter Gewinnausschüttung zulässig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 27. Sept. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Es ist nicht zu beanstanden, wenn zur Gewinnaufrechnung bei der Muttergesellschaft infolge einer verdeckten Gewinnausschüttung (überhöhte Preise aufgrund eines Dienstleistungsvertrages zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft) die Cost-Plus Methode mit einem Zuschlag von 5% verwendet wird.



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