Darlegungspflicht bei Anfechtung von Gesetzesänderungen
- Michal Sosnecki
- 28. Apr. 2003
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 29. Okt. 2024
Anfechtung einer Gesetzesänderung: Es ist Sache der Beschwerdeführer darzulegen, weshalb eine neue Bestimmung verfassungswidrig sei. Nachweis bezüglich der Erhöhung des Staatssteueranteils von 50 auf 60 % nicht gelungen.