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Darlegungspflicht bei Anfechtung von Gesetzesänderungen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 28. Apr. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 29. Okt. 2024

Anfechtung einer Gesetzesänderung: Es ist Sache der Beschwerdeführer darzulegen, weshalb eine neue Bestimmung verfassungswidrig sei. Nachweis bezüglich der Erhöhung des Staatssteueranteils von 50 auf 60 % nicht gelungen.



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