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Darlehen an Aktionär als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Erhält der Aktionär von seiner AG ein Darlehen, welches unter den entsprechenden Umständen einem Dritten nicht gewährt worden wäre, liegt eine Simulation vor und das Darlehen ist als verdeckte Gewinnausschüttung zu betrachten.



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