Darlehen an Aktionär als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet
- Michal Sosnecki
- 23. Aug. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Erhält der Aktionär von seiner AG ein Darlehen, welches unter den entsprechenden Umständen einem Dritten nicht gewährt worden wäre, liegt eine Simulation vor und das Darlehen ist als verdeckte Gewinnausschüttung zu betrachten.