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Dividenden als aperiodischer Ertrag bei Substanzausschüttung oder Politikwechsel

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 16. Sept. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Bemessungslücke: Dividenden sind ausnahmsweise als aperiodische Vermögenserträge zu qualifizieren, wenn Substanz ausgeschüttet wird oder gerade in der Bemessungslücke die Dividendenpolitik geändert wird.



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