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AutorenbildMichal Sosnecki

Doppelbesteuerung: Einheitliche Ausscheidung für Barwertvorteil und Betriebsgewinn

Doppelbesteuerung: Das Bundesgericht hat eine Doppelfunktion von Stromerzeugungsliegenschaften (hinsichtlich der Stromerzeugung Betriebsanlageliegenschaften, hinsichtlich des Barwertvorteils Kapitalanlageliegenschaften) bislang nie angenommen. Der Barwertvorteil aus einem Lease-and-lease-back-Geschäft ist nach denselben Quoten auszuscheiden, wie sie auch für die Ausscheidung des übrigen Betriebsgewinns angewendet werden.



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