Doppelbesteuerung: Das Bundesgericht hat eine Doppelfunktion von Stromerzeugungsliegenschaften (hinsichtlich der Stromerzeugung Betriebsanlageliegenschaften, hinsichtlich des Barwertvorteils Kapitalanlageliegenschaften) bislang nie angenommen. Der Barwertvorteil aus einem Lease-and-lease-back-Geschäft ist nach denselben Quoten auszuscheiden, wie sie auch für die Ausscheidung des übrigen Betriebsgewinns angewendet werden.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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