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AutorenbildMichal Sosnecki

Doppelbesteuerung Erbschaft: Einkommenssteuer und Wohnsitz des Erblassers maßgeblich

Doppelbesteuerung/Erbschaftssteuer: Die als Einkommen steuerbaren Leistungen sind im Wohnsitzkanton des Leistungsempfängers steuerbar; die von der Einkommenssteuer befreiten Leistungen werden dem Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers zur Besteuerung zugewiesen. In Bezug auf die individuelle, nicht gebundene Vorsorge der Säule 3b weicht das Gesetz vom sogenannten Waadtländer Modell ab; die aufzubringenden Prämien können steuerlich nur sehr eingeschränkt, im Rahmen des sog. allgemeinen Versicherungsabzugs von den Einkünften abgezogen werden.



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