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Durchschnittsmethode bei Ermessenstaxation zulässig

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Wird für die Ermessenstaxation auf den Durchschnitt der (sehr schwankenden) steuerbaren Einkommen der 3 Vorjahre abgestellt, ist dies kein krasser Verfahrensfehler, der zur Nichtigkeit der Ermessenstaxation führen würde.



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