Wird für die Ermessenstaxation auf den Durchschnitt der (sehr schwankenden) steuerbaren Einkommen der 3 Vorjahre abgestellt, ist dies kein krasser Verfahrensfehler, der zur Nichtigkeit der Ermessenstaxation führen würde.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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