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Eigenständige Begründungspflicht bei Bundesgerichtsbeschwerden

  • 5. Juli 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Zur Begründung einer Beschwerde ans Bundesgericht reicht es nicht aus, auf die Rechtsschriften, welche im vorinstanzlichen Verfahren eingereicht wurden, zu verweisen. Es bedarf einer detaillierten Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Entscheid.



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