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Eigenverantwortliche Vermittlertätigkeit muss für Kostenabzug schlüssig dargelegt werden

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 25. Apr. 2005
  • 1 Min. Lesezeit

 Gewinnungskostenabzug: Dass eine tatsächlich eigenverantwortliche Vermittlertätigkeit entfaltet wurde, ist schlüssig darzulegen.



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