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eine Verlustübernahme bei Erbschaft von Geschäft

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 28. Juni 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Verluste aus selbständiger Erwerbstätigkeit sind an die steuerpflichtige Person gebunden. Führt eine Erbin die selbständige Erwerbstätigkeit weiter, kann sie keine noch nicht verrechneten Verluste aus den Jahren vor der Übernahme geltend machen.



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