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Einkünfte des Ehepartners relevant bei konfiskatorischer Besteuerung

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Für die Beurteilung, ob eine konfiskatorische Besteuerung vorliegt, dürfen die Einkünfte und Vermögenswerte des verheirateten, jedoch für Zwecke der Kantons- und Gemeindesteuern separat veranlagten, Ehepartners mit einbezogen werden.



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