Für die Beurteilung, ob eine konfiskatorische Besteuerung vorliegt, dürfen die Einkünfte und Vermögenswerte des verheirateten, jedoch für Zwecke der Kantons- und Gemeindesteuern separat veranlagten, Ehepartners mit einbezogen werden.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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