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Einkünfte und Vermögenssteuer bei eingebrachtem Darlehen

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Wenn ein Gesellschafter im Rahmen der ursprünglichen einfachen Gesellschaft Vorleistungen erbracht und projektbezogenes Know-How zur Verfügung gestellt hatte und dieses später in die neu gegründete Aktiengesellschaft einbrachte, handelt es sich um zurückzuerstattende Kosten. Werden diese in Form eines Darlehens stehen gelassen, ist das Darlehen durch den Gesellschafter als Vermögen zu versteuern. Den Gesellschaftern fliessen entsprechende Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu.



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