Wenn ein Gesellschafter im Rahmen der ursprünglichen einfachen Gesellschaft Vorleistungen erbracht und projektbezogenes Know-How zur Verfügung gestellt hatte und dieses später in die neu gegründete Aktiengesellschaft einbrachte, handelt es sich um zurückzuerstattende Kosten. Werden diese in Form eines Darlehens stehen gelassen, ist das Darlehen durch den Gesellschafter als Vermögen zu versteuern. Den Gesellschaftern fliessen entsprechende Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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