Ein in der Schweiz ansässiger Teilhaber einer deutschen GmbH & Co. KG, die lediglich das private Vermögen verwaltet, muss das Einkommen daraus in der Schweiz versteuern, auch wenn die Tätigkeit in Deutschland in einer festen Geschäftseinrichtung ausgeübt wird.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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