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Einkommensaufrechnung bei nicht nachgewiesenem Aktionärsdarlehen

  • 18. Apr. 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Gewährt ein Aktionär seiner Aktiengesellschaft ein Darlehen und kann er die Finanzierung dieses Darlehens nicht nachweisen, ist der Darlehensbetrag ermessensweise im Einkommen aufzurechnen.



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