Nimmt das Vermögen einer steuerpflichtigen Person im Vergleich zur vorherigen Steuerperiode in einem Umfang zu, der aufgrund des deklarierten Einkommens und der eingereichten Unterlagen nicht begründet werden kann, kann die Steuerverwaltung unter Ausübung des pflichtgemässen Ermessens eine Einkommensaufrechnung vornehmen.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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