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Einschränkung der Erbschaftssteuer bei Familienfideikommiss

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 25. Nov. 2002
  • 1 Min. Lesezeit

Das Familienfideikommiss darf - gleich wie die Nacherbfolge - nicht voll mit der Erbschaftssteuer erfasst werden (Präzisierung der Rechtsprechung)



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