Eine offensichtlich unbegründete Beschwerde wird vom Bundesgericht im vereinfachten Verfahren nach Art. 36a OG erledigt. Die Einsprache im Steuerverfahren ist unabdingbare Verfahrensvoraussetzung; dies gilt ebenso für die behauptungsweise zu geringe (Krankenkassen-)Prämienverbilligung, wo auch zuerst Einsprache erhoben werden muss.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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